Schülerwochen- und -monatsfahrkarte

  • erhalten alle Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
  • erhalten alle Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres mit besonderer Berechtigung z. B. Schüler, Auszubildende etc.
    Hierfür muss eine Berechtigungskarte erst von der Schule oder Ausbildungsstelle und dann von der Geschäftsstelle der VLP in Passau ausgefüllt werden.
  • eine Schülerwochenkarte ist von Montag bis Sonntag gültig
  • eine Schülermonatskarte ist vom 1. bis zum 31. des jeweiligen Monats gültig
  • berechtigt zu beliebig vielen Fahrten auf der eingetragenen Fahrtstrecke