Neues aus der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau

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Aktuelle Meldungen aus der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau


RSS FEED VLP Meldungen

Ihr Fahrtwunsch ist unser Termin! - Die neuen Rufbuslinien der VLP

Ab dem 01. Februar 2013 können Sie im Landkreis Passau Ihren Fahrtwunsch auf unseren 3 neuen Rufbuslinien kostenlos online oder telefonisch anmelden.

Diese 3 Rufbuslinien sind:

(Fahrplan) (Flyer) 8101 Wegscheid - Untergriesbach

(Fahrplan) (Flyer) 8108 Ortenburg - Holzkirchen - Unteriglbach

(Fahrplan) (Flyer) 8120 Windorf - Vilshofen

Sie möchten mitfahren? Kein Problem! Geben Sie einfach Ihren Fahrtwunsch online unter www.rbo.de bei der Fahrtwunschzentrale an. Alternativ erreichen Sie uns Montag bis Sonntag zwischen 07:30 Uhr und 18:00 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/6065600 - unsere Mitarbeiter freuen sich auf Ihren Anruf!

Bitte kontaktieren Sie uns mindestens 90 Minuten vor Fahrtbeginn bezüglich Ihres Fahrtwunsches. Bei Fahrten, die vor 09:30 Uhr beginnen, buchen Sie bitte bis spätestens 17:00 Uhr des Vortages. Je früher Sie sich anmelden, desto besser.

Mit dem Eintrag des Fahrtwunsches wird Ihnen die voraussichtliche Abfahrtszeit mitgeteilt. Sollte sich diese durch weitere Fahrtbuchungen noch einmal verändern, wird Ihnen rechtzeitig (spätestens 60 Minuten vor Fahrtbeginn) die neue Abfahrtszeit per SMS, E-Mail oder Telefon übermittelt.

Für die Fahrten mit dem Rufbus gilt der VLP-Tarif.

Haltestellen, die von einer Rufbuslinie angefahren werden, sind vor Ort mit diesem Logo gekennzeichnet:

Rollstuhlbeförderung im Linienverkehr auf Strecken der RBO und VLP

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung nachfolgender Informationen zum Thema Rollstuhlbeförderung:

Gemäß § 18 Abs. 5 VLP–Tarif und desselben Paragraphen im RBO–Tarif werden Rollstühle im Linienverkehr auf Strecken der VLP und RBO grundsätzlich befördert, soweit der eingesetzte Bus von seiner Bauweise her hierfür geeignet ist.

Verfügt nun der auf den Strecken der VLP und RBO eingesetzte Bus über die Möglichkeit zur Rollstuhlbeförderung, besteht die Pflicht, den Rollstuhl sicher zu befördern. Dies ist in der EU–Verordnung 2001/85 entsprechend festgelegt.
Aus Anhang 7 dieser Verordnung ergibt sich, dass die auf den Strecken der VLP und RBO eingesetzten Busse – welche für die Rollstuhlbeförderung baulich geeignet sind – genau einen Rollstuhl sicher befördern können.

Damit gilt auf den Strecken der VLP und RBO:

  • Die Rollstuhlbeförderung ist nur möglich, wenn der eingesetzte Bus von seiner Bauweise hierfür geeignet ist.
  • Ist der Bus für die Rollstuhlbeförderung geeignet, so kann laut EU–Verordnung 2001/85 Anhang 7 genau ein Rollstuhl sicher befördert werden.
    Eine Beförderung weiterer Rollstühle ist dann aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich. Diesbezüglich besteht für das Fahrpersonal auch kein Ermessensspielraum mehr.
  • Angemeldete Rollstuhlfahrer und –fahrerrinnen haben Vorrang vor nichtangemeldeten Rollstuhlfahrern und –fahrerrinnen.
    Eine grundsätzliche Anmeldepflicht besteht nicht, jedoch kann bei Nichtanmeldung nicht ausgeschlossen werden, dass Rollstuhlplatz durch andere Rollstuhlfahrer und –fahrerrinnen reserviert wurde.
  • Rollstühle und Kinderwagen sind gleichrangig zu behandeln.

Der Umweltfahrausweis erhält ab September 2012 ein neues Design

Sehr geehrte Fahrgäste,

ab Gültigkeitsdatum 01. September 2012 ändern sich die Vordrucke der Umwelt-Jahreskarten (siehe unten).

alter Umweltfahrausweis neuer Umweltfahrausweis

alter Umweltfahrausweis                                           neuer Umweltfahrausweis

Durch das neue Design haben sich auch ein paar Änderungen ergeben:

  • Auf den alten Umweltfahrausweisen war die eingetragene Verbindung allgemein angegeben, z. B. Tittling – Passau.
    Bei den neuen Umweltfahrausweisen ist die eingetragene Verbindung detaillierter, z. B. Tittling, Realschule – Passau, Hbf.
    Auch wenn diese Haltestellen spezifischer benannt sind, ändert es nichts daran, dass man alle Hast. in Tittling zum Einstieg benutzen kann. Dies gilt ebenso für den Ausstieg (z. B. Passau, ZOB berechtigt auch zum Ausstieg in Passau, Hbf.)

    Diese Regelung gilt nicht in Verbindung mit Haltestellen, die nicht in der gleichen Wabe wie der Hauptort liegen, wie z. B. Passau, Lindau und Passau, Zahnradfabrik Werk 1.
  • Den allgemeinen Aufdruck "übertragbar/ nicht übertragbar" wie auf den alten Karten gibt es nicht mehr. Bei den neuen Karten gilt:
    - Umweltfahrausweis Jedermann:
    Nur noch Aufdruck "übertragbar" im Unterschriftenfeld der Karte
    - Umweltfahrausweis Schüler:
    Aufdruck "nicht übertragbar" entfällt

ONLINEinfo - Ist mein Bus pünktlich?

Diese Frage lässt sich jetzt auch von Ihrem PC aus beantworten. Hierzu einfach auf das unten zu sehende Bild klicken.

Falls Sie ein Smartphone besitzen, können Sie auch den untenstehenden QR-Code benutzen.

Berechtigungskarte - der VLP Schülerausweis

Mit der Berechtigungskarte können Schüler, Studenten und Azubis im Bus eine Schülerwochen- oder -monatskarten erwerben.

  • berechtigt sind alle Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr:
    Schüler, Studenten, Auszubildende, Praktikanten, Volontäre, Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes und Teilnehmer eines freiwilligen sozialen Jahr
  • die Berechtigungskarte muss auf Verlangen vorgezeigt werden
  • zusammen mit der jeweils gültigen Fahrkarte berechtigt sie den Schüler für beliebig viele Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des Geltungsbereiches (jeweils vom 1. des Monats bzw. von Montag bis Sonntag auf der eingetragenen Strecke)
  • muss vom Schüler unterschrieben werden
  • ist nicht übertragbar

Damit wir Ihnen die Berechtigungskarte ausstellen können, muss diese bei Ihrer Schule oder Arbeitsstelle vorher abgestempelt werden.

Die eigentlichen Fahrkarten erhalten Sie dann in unseren Bussen.

Berechtigungskarte (PDF)

Künftig finden Sie alle relevanten Dokumente unter der Rubrik Formulare.

Unsere Verkehrsgemeinschaft

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